Seit dem 1. Januar 2009 schreibt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) den Einsatz von erneuerbaren Energien bei Neubauten von mehr als 50 m² Nutzfläche vor. Je nach Energieträger sind als Deckungsanteil des Gesamtenergiebedarfs für Wärme und Kälte vorgeschrieben:
• Solare Strahlungsenergie ≥ 15 %
• Biomasse, gasförmig > 30 %
• Biomasse, flüssig oder fest ≥ 50 %
• Geothermie, Umweltwärme ≥ 50 %
Anlagen zur Nutzung von Abwärme aus Abluft gelten als sogenannte "Ersatzmaßnahme". Um den vorgeschriebenen Deckungsanteil zu erreichen, können erneuerbare Energien und Ersatzmaßnahmen anteilig kombiniert werden. Bedingungen für die Anrechenbarkeit sind:
• Wärmerückgewinnung ≥ 70 %
• Leistungszahl ≥ 10
Sämtliche für den Nachweis nach EEWärmeG relevanten Daten (Wärme- und Kälterückgewinn [kWh/a]) lassen sich mit TrueBlue von robatherm ermitteln und dokumentieren. Mit TrueBlue hat robatherm ein fundiertes Planungswerkzeug geschaffen. Die Gesamtenergieeffizienz von RLT-Anlagen wird normkonform zu EnEV, DIN V 18599, EEWärmeG und VDI 2067 inklusive aller Lebenszykluskosten (LCC – Life Cycle Costs) ganzheitlich und vollständig nachgewiesen.
Mit der auf Kundenwunsch erstellten Berechnung lassen sich verschiedene Fabrikate, Gerätekonzepte und Komponenten neutral unter ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten vergleichen.